AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR

Stand 01.07.2025

1. Vertragsgegenstand

(1) Die Firma Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR erbringt Dienstleistungen im Bereich des professionellen Onlinemarketings mit dem Ziel, mithilfe einer verbesserten Auffindbarkeit der Auftraggeber in Suchmaschinen qualifizierte Besucher auf die jeweilige Webseite zu leiten und neue Kundenanfragen zu generieren.

(2) Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR und dem Auftraggeber gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.

(2) Mitarbeiter und/ oder Beauftragte von der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR dürfen keine von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen oder diesen AGB abweichenden Vereinbarungen treffen.

3. Leistungsbeschreibung

(1) Das Ziel von der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR ist es, die Webseitenbesuche des Auftraggebers qualitativ und quantitativ zu verbessern. Hierzu können diverse Maßnahmen des professionellen Onlinemarketings ergriffen werden, sofern der Auftraggeber diese jeweils vertraglich in Anspruch nimmt.

(2) Die konkrete Leistungsbeschreibung ist dem Vertrag zu entnehmen.

(3) In den meisten Fällen wird die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR beauftragt, während der vereinbarten Vertragslaufzeit das Google Ads Konto des Kunden zu betreuen sowie zu optimieren oder eine Kampagne einmalig zu erstellen.

(4) Die Optimierung wird, für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Bereiche vorgenommen.

(5) Das monatliche Entgelt mit der Bezeichnung „monatliche Betreuung“ beinhaltet die Vergütung für die Betreuung der vereinbarten Google Ads Konten sowie dem vereinbarten Betreuungsrahmen.

4. Änderung von Vertragsbedingungen

(1) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung, der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt, wird Änderungen jedoch nur aus wichtigen Gründen durchführen (insbesondere neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder andere gleichwertige Gründe).

(2) Die geänderten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail spätestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten sie als angenommen. Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR weist den Auftraggeber in der E-Mail, die die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, gesondert sowohl auf die Widerspruchsfrist hin als auch darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

5. Rechte bei Mängeln

(1) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR garantiert, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und die beschriebenen Funktionen erfüllen.

(2) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR kann nicht garantieren, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, unterbrechungs- und fehlerfrei verlaufen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass fehlerhafte Vorarbeit durch eine andere Agentur oder den Webseiteninhaber unsere Arbeit erheblich erschweren kann.

(3) Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

6. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

(1) Der Auftraggeber ist und bleibt Besitzer und Eigentümer der Domain bzw. der Domains sowie sämtlicher Werbekonten (z.B. Google Ads, Merchant Center oder Bing Ads), sofern dieser diese ursprünglich auch besessen hatte. Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR betreut diese lediglich.

(2) Meldet die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR Domains in eigenem Namen an, erhält der Kunde keine Nutzungsrechte an der Domain.

(3) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR kann im Rahmen der Zusammenarbeit für den Auftraggeber gekaufte Grafiken, Bilder und Videos oder auch kostenfrei verwendbare Grafiken, Bilder und Videos auf der Webseite des Auftraggebers integrieren. Die Integration der Urheberrechte der Grafiken, Bilder und Videos erfolgt im Impressum. Für etwaige Verletzungen des Urheberrechts haftet der Auftraggeber.

7. Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Schadensersatz

(1) Wenn nicht explizit anders definiert, verstehen sich die Preise als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.

(2) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR kann ab Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB sowie Mahngebühren von je 15 € netto pro Kommunikationsmaßnahme geltend machen.

(3) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR behält sich das Recht vor, die Preise für laufende Leistungen angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund einer Erhöhung der Arbeitskosten oder Preisanpassungen bei Drittanbietern, eintreten.

(4) Hat der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages Anlass gegeben oder den Vertrag selbst außerordentlich gekündigt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR den Ersatz, des durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schadens verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes entspricht den regelmäßigen Zahlungsansprüchen bis zum Ende der Vertragslaufzeit abzüglich der ersparten Aufwendungen.

(5) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR ist dazu befugt, nach Vertragsabschluss und Fertigstellung des Projektes dieses als Referenz auf der eigenen Webseite zu nutzen.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Verträge, die die Dienstleistung Pflege zum Gegenstand haben, werden je nach Leistungsumfang des Produkts, welcher sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt, für mindestens einen Monat abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt bei Pflegeverträgen nach der ggf. gebuchten Optimierung des bestehenden Kontos oder Erstellung des neuen Kontos und nicht zwingend mit Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weiteren Vertragslaufzeit, sofern er nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform (per E-mail).

(3) Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Vertrags durch die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR liegen unter anderem vor, wenn

  1. a) der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon, bzw. von Beträgen, die 500 EUR übersteigen, in Verzug gerät und trotz Mahnung keine Zahlung leistet.
  2. b) der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet,
  3. c) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird,
  4. d) der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten wie z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.

9. Verantwortlichkeit, Freistellung

(1) Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich.

(2) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR verstoßen. Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers enthaltenen Inhalte durch.

(3) Der Auftraggeber stellt der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind.

10. Google Analytics

(1) Vertragspartner von Google Analytics kann nur der Inhaber der Domain selbst sein, nicht die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR.

11. Mitwirkungspflicht

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR die vertragliche Leistung erbringen kann.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung gegenüber der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR anzuzeigen. Nimmt die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR auf Anweisung des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR vorliegen, kann die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR dennoch, wird der Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

(4) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR ist nach Auftragseingang durch den Auftraggeber berechtigt, dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.

12. Klick-Budget

(1) Zahlungen für sämtliche Klick-Budgets werden direkt vom Auftraggeber getragen. Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR hinterlegt im jeweiligen Werbekonto (wie z.B. dem Google Ads Konto) die Zahlungsinformationen des Auftraggebers. Auf diese Weise kann das Unternehmen, über das bezahlte Werbung in Anspruch genommen wird, das genutzte Klick-Budget abbuchen. Hierzu muss der Auftraggeber der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR sämtliche notwendige Informationen zur Verfügung stellen.

(2) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR stellt dem Auftraggeber die Rechnungen über das genutzte Klick-Budget vom jeweiligen Werbepartner (wie Google Ads) per Mail zur Verfügung. Hierbei weisen wir von der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR darauf hin, dass wir an die Möglichkeiten des jeweiligen Werbepartners gebunden sind. Dadurch sind Rechnungen über eine Abbuchung des Werbepartners vom Bankkonto des Auftraggebers teilweise erst verzögert abrufbar.

(3) Die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR haftet nicht für das genutzte Google Ads Klick-Budget des Auftraggebers. Als Betreuer des Google Ads Konto/ der Google Ads Konten des Auftraggebers wird die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR das Google Ads Klick-Budget des Auftraggebers nach bestem Gewissen verwalten und einsetzen. Sämtliche Ansprüche auf Erstattung oder Rückzahlung des Google Ads Klick-Budgets vom Auftraggeber an die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR sind nichtig.

13. Geheimhaltungspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung durch die Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR oder im Auftrag der Böttcher, Hildebrandt, Leyendecker GbR handelnden Personen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichneten Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein zugänglich sind. Diese Verpflichtung gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit in jedem Fall einer schriftlichen Bestätigung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin Köpenick, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.